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Beratung Grundstücksverkehr

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Beim Erwerb landwirtschaftlicher Immobilien sind bestimmte Gesetze (ASVG, etc.) und Verwaltungsvorschriften zu beachten. Um hier im Vorfeld Unklarheiten entgegen zu treten, geben wir Ihnen gerne Informationen darüber, welche Behörden in Ihrer Region zuständig sind.

Sollten Sie Fragen dazu haben, senden Sie uns bitte eine Anfrage oder kontaktieren uns unter der 01636677303.

 

 

 

 

 

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